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Das BetaBuzz-Archiv

Mein Haus, mein Auto, meine Bildrechte

08.03.2010 12:00

Google Street View spaltet die Nation in Befürworter und Datenschutz-Bedenkenträger. Der Dienst stellt Straßenzüge in Google Maps dar. Als wäre man vor Ort, kann der Nutzer durch eine abfotografierte Realität schlendern. Das US-amerikanische Straßennetz ist fast komplett abgelichtet, auch viele europäische Länder lassen sich mit Google bereisen. Deutschland ist noch ein weißer Fleck auf der Europa-Karte. Das soll sich in diesem Jahr ändern. Doch Verbraucher- und Datenschützer laufen Sturm.

Das Problem: Auf den Bildern sind nicht nur Straßenzüge abgebildet, sondern auch Menschen, private Häuser und Autos. Außerdem sei Google Street View für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. „Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht“, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Vor allem US-Amerikaner können es nicht nachvollziehen, dass man hierzulande Fotos fürchtet, die in der Öffentlichkeit gemacht wurden – und nun ebenso öffentlich im Internet zugänglich sind. Zumal es keine Echtzeit-Bilder sind, sondern zwischen Aufnahme und Veröffentlichung mitunter ein Jahr vergeht. Ein von Google in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Street View keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Nicht immer sind die Bilder, die bei Street View gespeichert sind für die betroffenen angenehm. Denn wer wird schon gerne beim Betreten eines Sex-Shops gefilmt? In 19 Ländern ist der Dienst verfügbar. Hierzulande soll Street View in diesem Jahr online gehen. Seit 2008 lässt Google dazu Autos mit Kameras auf dem Dach quer durch Deutschland fahren und lichtet alle öffentlichen Straßenzüge ab. Google muss die Bedenken ernst nehmen, will man den Dienst hierzulande starten. Daher macht der mächtige Internetkonzern für die deutschen Befindlichkeiten weitreichende Zugeständnisse.

Deutsche Bürokratie vs. amerikanische Lockerheit

Bei den hiesigen Datenschutzbehörden konnte Google mit einer automatisierten Verfremdungstechnologie punkten, mit der das System Gesichter und Autokennzeichen automatisch unkenntlich macht. Außerdem sollen Nutzer jederzeit Fotos aus Street View entfernen oder unkenntlich machen lassen können. Darüber hinaus wurde eine spezielle Website eingerichtet, auf der die Orte gelistet werden, die für Street View befahren werden.

Der Internet-Gigant hat gegenüber den deutschen Datenschutzbehörden auch zugesagt, dass man bereits vor einer Veröffentlichung im Web der Online-Darstellung seines Hauses widersprechen kann. Das Verbraucherschutzministerium stellt auf seiner Website bereits einen Musterbrief für den Einspruch bereit.

Mittlerweile hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in dem Streit versöhnlich zu Wort gemeldet und in ihrem Video-Podcast verkündet, die Politik werde Google für Street View keine Steine in den Weg legen. Wer seine Persönlichkeitsrechte verletzt sehe, solle vom Widerspruch Gebrauch machen. Doch das Hickhack ist lange nicht beendet: So bemängelt ein von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens jetzt unter anderem, dass die Aufnahmen aus zu großer Höhe gemacht werden. Während ein klassischer deutscher Sichtschutzzaun etwa 2 Meter hoch ist, fotografiert Google zum Teil aus knapp 3 Meter Höhe. Das verletzte die Privatsphäre, meinen die Gutachter. Google solle nachbessern.

Ein Gutes haben die Datenschutz-Querelen für Internet-Konzern in jeden Fall: Street View dürfte in Deutschland bereits vor dem Start zu den bekanntesten Google-Diensten überhaupt gehören – sogar bei Menschen, die mit dem Internet bisher nichts zu tun hatten. Das hätte keine noch so teuere Marketing-Kampagne leisten können.

Hier geht es zum Musterbrief und hier zur Übersicht über die nächsten Aufnahmen für den Einspruch.


Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit deutsche-startups.de erstellt worden.
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