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Alles neu macht der Mai
Alles ist im Fluss, Änderungen sind trendy: Es ist zur Macht der Gewohnheit geworden, dass eBay die Spielregeln für Verkäufer ändert, um den Kunden das Leben leichter zu machen. Nun soll unter anderem die Unterscheidung zwischen “Neu mit Etikett” oder “Neu und originalverpackt” Käufer glücklicher machen. Auch Amazon hat seine Regeln geändert, will mit einer Preisparität das Vertrauen seiner Kunden stärken.
Was ist besser, ein Hemd mit dem Verkaufs-Zusatz: “Neu mit Etikett” oder “Neu und originalverpackt”? Viele potenzielle eBay-Käufer dürfen sich darüber künftig ihren Kopf zerbrechen. Käufer sollen durch die neuen Angaben zum Artikelzustand exakter finden, was sie suchen. Seit dem 10. Mai 2010 bietet der Marktplatz seinen Verkäufern diese präziseren Werte für den Artikelzustand, stellt sie in den Verkäufertools zur Verfügung. Zusätzlich müssen ab Ende Juli in allen Kategorien Angebote zwangsläufig mit der Angabe des Artikelzustands eingestellt werden. Es gibt allerdings neun Ausnahme-Kategorien. Auch die “Gültig bis auf Widerruf”-Angebote sind von dieser Änderung noch nicht betroffen, heißt es bei eBay.
eBay-Bewertungssystem vor Überarbeitung
In den kommenden Monaten wird der Online-Marktplatz auch eine Reihe neuer Funktionen auf der Website testen, um das Feedback seiner Kunden einzuholen. Die Tests werden sich nur auf einen kleinen Teil der Mitglieder auswirken. Ein Tool soll Verkäufern das Verwalten ihrer Angebote erleichtern. Außerdem lotet man neue Möglichkeiten für Bewertungen und deren Darstellung auf der Artikelseite aus. Die Ergebnisse aus diesen Tests werden laut eBay genau geprüft und dann möglicherweise später in eine breitere Implementierung eines überarbeiteten Bewertungssystems einfließen. Davon sollen auch die Käufer profitieren, denn die neuen Optionen sollen es künftig vereinfachen, Bewertungen abzugeben sowie Genauigkeit und Objektivität der Bewertungen verbessern.
Auch rechtlich gibt es eine Änderung: Da am 11.06.2010 ein neues Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft tritt, können – wie in herkömmlichen Online-Shops – gewerbliche Verkäufer auch auf eBay ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. Der Online-Marktplatz hat entsprechend reagiert und stellt dafür abmahnsichere Belehrungs-Vorlagen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es neue Tools, die Möglichkeit automatische Antworten zu verschicken und die üblichen Anpassungen, mit denen Verkäufer auf eBay immer leben müssen – beispielsweise Veränderungen im Kategorie-System.
Ärger bei Amazon
Mittlerweile hat sich aber auch Amazon von der Änderungswut seines Konkurrenten anstecken lassen. Der eBay-Wettbewerber hatte mit der Einführung einer so genannten Preisparität kürzlich seine Händler verärgert: Seit dem 1. Mai verlangt Amazon von seinen Verkäufern, dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis für einen Artikel auf Amazon gleich günstig oder günstiger sein müssen als in anderen Vertriebswegen – Ausnahme ist lediglich das Ladengeschäft. Damit dürfen Online-Händler ihre Produkte selbst im eigenen Online-Shop nicht günstiger anbieten. Letzteres brachte viele Händler auf die Barrikaden, denn im Gegensatz zu einem Verkauf bei Amazon fallen im eigenen Shop keine Vermittlungsgebühren an – aus diesem Grund konnte man die Produkte dort bisher günstiger anbieten. Mittlerweile beschäftigen sich die Gerichte mit dieser Praxis. Das Landgericht München hat bereits dem Antrag einer einstweilige Verfügung eines Händlers gegen diese Preisparität stattgegeben.
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit deutsche-startups.de erstellt worden.
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