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Einmal das Brandenburger Tor besitzen
Die Idee klingt absurd: Bei WhatsYourPlace wird Deutschland scheibchenweise verkauft. Wer möchte, kann sich auf der Plattform das Brandenburger Tor, die Bottroper Innenstadt oder die Theresienwiese in München kaufen. Vorausgesetzt, das entsprechende Grundstück ist noch frei. Denn genauso wie in der realen Welt gibt es bei der virtuellen Landnahme jedes Grundstück immer nur einmal. “Unsere Mitglieder kaufen in der Regel persönliche Lieblingsplätze, und wollen diese nicht wieder verkaufen, sondern online darstellen und dauerhaft behalten” sagt Tobias Lampe, Geschäftsführer von WhatsYourPlace. “So entsteht eine Weltkarte der persönlichen Erinnerungen und der Leidenschaft für die schönsten Plätze dieser Erde.”

Zu jedem Platz gehört ein Online-Grundbucheintrag, über dessen Inhalte in Text und Bild allein der Eigentümer entscheidet. Dies führe häufig zu lebhaften Diskussionen, sagt Lampe. Perfide wird das Ganze, wenn beispielsweise die Partei Die Linke das Willy-Brandt-Haus, also die Parteizentrale der SPD, kauft. Aber im Netz gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ein Hektar Land kostet bei WhatsYourPlace 9,95 Euro – unabhängig davon, wo auf der Welt sich die Fläche befindet. “Wir verkaufen keine vordefinierten Grundstücke. Stattdessen lässt sich das eigene Grundstück völlig frei auf der Karte positionieren und in seiner Größe verändern”, sagt Lampe, der die virtuelle Grundstückwelt Ende 2007 ins Leben rief. Wenn das entsprechende Wunschgrundstück schon von einem anderen Nutzer erworben wurde, entscheidet dieser über den Wiederverkaufswert.
Viele schon verkaufte Grundstücke sind unverkäuflich
Viele Grundstück besitzen für die Eigentümer aber ideellen Wert und sind als “unverkäuflich” gekennzeichnet. Ob die SPD der Linken schon ein Angebot unterbreitet hat, ist nicht bekannt. Die Sozialdemokraten haben zurzeit aber sicherlich andere Probleme. Bleibt die Frage: Was soll das Ganze, ein virtuelles Grundstück zu besitzen schafft überhaupt keinen Mehrwert. “Die Frage nach dem Zweck wird Unterhaltungsprodukten naturgemäß nur bedingt gerecht – welchen Zweck erfüllt beispielsweise ein Kinobesuch? Im Vordergrund steht der Spaß. Es sind ja auch die wenigsten von uns Asketen, die sich nur unbedingte Notwendigkeiten zulegen”, sagt Lampe.
[ds]
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit deutsche-startups.de erstellt worden.
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Kommentare
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